Nach welchem Verfahren kann Malaysia USB-Sticks aus China einführen?

Inhaltsübersicht

Die Einfuhr von USB-Flash-Laufwerken aus China nach Malaysia gliedert sich im Wesentlichen in zwei Teile: den Importprozess für USB-Flash-Laufwerke und die Zollabfertigung nach der Ankunft der USB-Flash-Laufwerke in Hongkong:

USB-Stick-Importverfahren

  1, Suche nach chinesischen Lieferanten:Malaysische Importeure sollten zunächst ihre spezifischen Anforderungen an das USB-Flash-Laufwerk klären, wie z. B. Kapazität, Lese- und Schreibgeschwindigkeit, Aussehen usw., und dann nach geeigneten chinesischen USB-Flash-Laufwerk-Lieferanten suchen, wobei die beiden Seiten die Produktspezifikationen, den Preis, die Lieferung und andere Bedingungen aushandeln und einen Kaufvertrag unterzeichnen.

  2、Vorbereitung der Exportdokumente für den USB-Stick

Handelsrechnung: in englischer Sprache auszufüllen und zu unterzeichnen, einschließlich Modellnummer, Fassungsvermögen, Menge und Art der Waren, detaillierter Handelsname, Brutto- und Nettogewicht, FOB- und CIF-Gebühren und -Preise und andere Posten, und die Beschreibung der Waren auf der Verpackung muss mit der Rechnung übereinstimmen, Rechnungen werden in der Regel in dreifacher Ausfertigung erstellt.

  Organisation des Transports:Je nach Menge der Waren, Liefertermin und Budget und anderen Faktoren, wählen Sie die entsprechende Art des Transports, wie See-, Luft-oder Landverkehr.Häufig Seefracht, die Transportzeit ist relativ lang, aber die Kosten sind niedrig, geeignet für große Mengen von Waren; Luftverkehr ist schnell, geeignet für kleine Mengen von dringenden Bedarf, hochwertige Waren, USB-Flash-Laufwerke werden in der Regel wählen Luftverkehr.

  Vorabklärungen:Bevor das USB-Flash-Laufwerk in Malaysia eintrifft, muss der Importeur beim malaysischen Zoll eine Zollabfertigungserklärung einreichen und einschlägige Dokumente und Belege wie Konformitätsbescheinigungen, Rechnungen usw. vorlegen; gleichzeitig muss er bei der malaysischen Steuerbehörde eine Einfuhrsteuernummer beantragen und eine Vorauszahlung leisten.

Zollabfertigungsverfahren nach der Ankunft von USB-Flash-Laufwerken:

  Zollinspektion:Bei der Ankunft in Malaysia werden die USB-Sticks zur Inspektion an die Zollbehörde geschickt, die Menge, Spezifikation und Qualität der Waren überprüft, um sicherzustellen, dass sie mit den deklarierten Informationen übereinstimmen.

  Klassifizierung und Verifizierung:Der Zoll klassifiziert die USB-Flash-Laufwerke und prüft die in der Zollabfertigungserklärung enthaltenen Angaben zu den Waren, einschließlich der Einzelheiten zur Funktion, Verwendung usw. des Produkts, um die anwendbaren Zollsätze und andere gesetzliche Anforderungen zu ermitteln.

  Zahlung von Zöllen und Steuern auf USB-Flash-LaufwerkeJe nach Wert und Klassifizierung der Waren muss der Importeur die entsprechenden Einfuhrzölle, die Umsatzsteuer und andere mögliche Steuern und Gebühren entrichten. Malaysia erhebt im Allgemeinen eine Umsatzsteuer von 6% auf importierte USB-Flash-Laufwerke. Auf importierte USB-Flash-Laufwerke von geringem Wert, die über das Internet verkauft werden und deren Wert 500 RM nicht übersteigt, wird ab dem 1. Januar 2024 eine Umsatzsteuer von 10%s erhoben.

  Ausstellung des Zollabfertigungsdokuments:Wenn die Waren in Ordnung sind, stellt der Zoll ein Zollabfertigungsdokument aus, mit dem die Waren in das malaysische Hoheitsgebiet eingeführt werden können.

  Zollabfertigung bei der Ankunft:Nachdem die Waren nach Malaysia gelangt sind, muss der Importeur des USB-Sticks die Waren an den vorgesehenen Bestimmungsort liefern und den zuständigen Behörden die entsprechenden Auftragsdokumente, wie die Einfuhrbescheinigung für den USB-Stick und die Rechnung für den Verkauf des USB-Sticks, vorlegen.

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