Zollabgaben:Normalerweise beträgt der Einfuhrzollsatz für USB-Flash-Laufwerke 0%.
Umsatzsteuer:Importierte USB-Flash-Laufwerke unterliegen der Umsatzsteuer, die in der Regel 6% beträgt. Auf importierte USB-Flash-Laufwerke mit geringem Wert, die über das Internet verkauft werden, d.h. mit einem Wert von nicht mehr als 500 RM, wird ab dem 1. Januar 2024 eine Umsatzsteuer von 10%s erhoben.
Transportkosten:Enthält die Kosten für den Versand auf dem See-, Luft- oder Straßenweg von China nach Malaysia, je nach Transportart, Gewicht, Volumen und Entfernung der Sendung.
Transportversicherung:Die Kosten für die Versicherung der Waren während des Transports, um sie vor Verlust oder Beschädigung während des Transports zu schützen.
Entladekosten:Die Kosten für das Entladen der Waren am Kai, die Krankosten, die Kosten für den Lastkahn, die Kosten für den Bau der Kaianlagen, die Kosten für die Miete der Kaianlagen usw. bei Ankunft der Waren im malaysischen Hafen.
Gebühren für die Zollanmeldung:Dienstleistungsgebühren, die an den Zollmakler oder Spediteur für die Einfuhranmeldeverfahren gezahlt werden, einschließlich der Vorbereitung und Einreichung der Zollanmeldungsunterlagen, der Kommunikation und der Koordinierung mit dem Zoll.
Kosten für die Lagerhaltung:Wenn die Waren nach der Einfuhr in Malaysia gelagert werden müssen, müssen Sie auch die entsprechenden Lagerkosten bezahlen.
Nach welchem Verfahren kann Malaysia USB-Sticks aus China einführen?